Amateurfunk & BOS

Notfunk: Wie BOS, DARC-Ortsverband und Funkamateure zusammenarbeiten

Was rechtlich geht, was nicht geht und wie eine Zusammenarbeit entsteht, die im Ernstfall trägt, statt auf beiden Seiten Erwartungen zu enttäuschen.

Nach jedem großflächigen Ausfall kommt das Thema verlässlich wieder auf: Könnten Funkamateure einspringen, wenn Mobilfunk und Netze weg sind? Die kurze Antwort lautet ja, in einem klar begrenzten Rahmen und nur dann, wenn die Zusammenarbeit vorher organisiert wurde. Die lange Antwort ist dieser Artikel, denn die häufigsten Fehler passieren nicht im Einsatz, sondern in der Planung davor.

Was Notfunk ist und was er nicht ist

Notfunk ist keine Organisation, keine Einheit und kein eigener Funkdienst. Er ist eine Betätigung innerhalb des Amateurfunkdienstes, und zwar eine, die ausdrücklich im Gesetz steht. § 2 AFuG nennt als einen der Zwecke des Amateurfunkdienstes die „Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen“ (AFuG 1997, § 2).

Damit ist Notfunk gesetzlich legitimiert. Im selben Atemzug gilt aber die Einschränkung, die jede Planung bestimmen muss: Der Amateurfunkdienst ist kein Sicherheitsfunkdienst. Daraus folgt konkret:

Was Funkamateure habenWas sie nicht haben
Gesetzlich genannten Zweck, in Not- und Katastrophenfällen zu unterstützenHoheitlichen Auftrag
Eigene, netzunabhängige TechnikVorhaltepflicht und garantierte Verfügbarkeit
Staatlich geprüfte FachkundeAlarmierbarkeit
Hohe Motivation, im Ernstfall zu helfenDienstpflicht und Weisungsbindung
Routine im Umgang mit schlechten BedingungenFührungsstruktur und Einsatzhierarchie

Der entscheidende Satz für die Planung: Funkamateure sind eine Ergänzung, niemals ein Ersatz. Wer eine Kommunikationsplanung baut, in der der Ausfall des BOS-Netzes durch Funkamateure aufgefangen wird, hat keine Redundanz geplant, sondern eine Hoffnung.

Die Rechtsgrenze, an der alles hängt

Der wichtigste Paragraf für die Zusammenarbeit ist § 5 Absatz 5 AFuG (AFuG 1997, § 5):

„Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln. Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen.“

Dieser eine Absatz enthält den gesamten Rahmen der Zusammenarbeit, und zwar in beide Richtungen. Er sagt erstens: Im Normalbetrieb darf ein Funkamateur eure Meldungen nicht weiterreichen. Er darf nicht als Meldekopf arbeiten, nicht eure Nachforderung durchgeben, nicht eure Lagemeldung an den Stab übermitteln. Und er sagt zweitens: Genau diese Schranke fällt im Not- und Katastrophenfall.

Zwischen diesen beiden Zuständen liegt die ganze Schwierigkeit. Denn die Zusammenarbeit muss vorher aufgebaut, geübt und eingespielt werden, also zu einem Zeitpunkt, an dem die Ausnahme noch nicht greift. Was das für gemeinsame Übungen bedeutet und wie man sie trotzdem sinnvoll gestaltet, steht unter Funkübungen im BOS-Stil für Funkamateure.

Der übliche Weg: Vereinbarungen mit Bedarfsträgern

In der Praxis läuft die Zusammenarbeit über sogenannte Bedarfsträger, also über Behörden und Organisationen, die einen konkreten Bedarf an ergänzender Kommunikation anmelden. Der DARC hat dafür ein Referat für Not- und Katastrophenfunk eingerichtet (DARC: Referat für Not- und Katastrophenfunk) und wendet sich mit einem eigenen Angebot ausdrücklich an diese Bedarfsträger (DARC: Informationen für Bedarfsträger).

Auf Landesebene bestehen dazu Rahmenvereinbarungen. Ein belegtes Beispiel ist das Saarland, wo der DARC-Distrikt Saar und das saarländische Innenministerium eine Rahmenvereinbarung über die Hilfeleistung von Funkamateuren im Katastrophenfall geschlossen haben (DARC-Distrikt Saar: Notfunkreferat). Die konkrete Ausgestaltung findet danach auf Kreisebene statt, gemeinsam mit den Katastrophenschutzbehörden der Landkreise, den Notfunkreferenten der Ortsverbände und dem Distriktsreferenten.

Ein wichtiger konzeptioneller Punkt daraus: Der DARC stellt in der Regel nicht einzelne Funker als Personal ab, sondern bietet an, in Abstimmung mit dem Bedarfsträger technische Infrastruktur vor Ort bereitzustellen oder aufzubauen, über die der Bedarfsträger dann selbst Dienste nutzen kann. Das ist ein anderes Modell, als viele Einsatzleitungen zunächst erwarten, und es passt deutlich besser zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Was Funkamateure realistisch beitragen

Nüchtern und ohne Blackout-Folklore. Vier Leistungen sind belastbar:

Netzunabhängige Verbindungen

Amateurfunkstellen arbeiten ohne fremde Infrastruktur und meist mit eigener Stromversorgung. Wo Mobilfunk und Festnetz fehlen, bleiben sie arbeitsfähig.

Überregionale Reichweite

Über Kurzwelle sind Verbindungen weit über den Kreis hinaus möglich, ohne dass ein einziges Netzelement dazwischensteht.

Technische Kompetenz

Antennenbau, Ausbreitung, Stromversorgung, improvisierte Aufbauten. In einer langen Lage genau das Wissen, das im Stab sonst fehlt.

Geübtes Personal

Menschen, die daran gewöhnt sind, unter schlechten Bedingungen Kennungen und Zahlen fehlerfrei aufzunehmen und mitzuschreiben.

Und ebenso klar die Gegenseite: Funkamateure ersetzen keinen Einsatzabschnitt, übernehmen keine Führungsaufgabe, sind nicht alarmierbar und unterliegen nicht euren dienstrechtlichen Pflichten. Wer diese vier Punkte im Konzept stehen hat, plant realistisch.

Typische Einsatzbilder

Damit es nicht abstrakt bleibt, drei Konstellationen, in denen die Zusammenarbeit fachlich Sinn ergibt:

LageRolle der FunkamateureWorauf zu achten ist
Langanhaltender Stromausfall im Kreisgebiet Ergänzende Verbindung zwischen Anlaufstellen und Verwaltungsstab, wenn Mobilfunk ausfällt Vorher festlegen, welche Stellen besetzt werden und wer dort die Meldungen entgegennimmt
Ausfall oder Überlastung einzelner Netzbereiche Zusätzlicher, unabhängiger Verbindungsweg zwischen zwei festen Punkten Kein Ersatz für BOS-Funk, sondern zweiter, technisch andersartiger Weg
Überregionale Lage, Verbindung über Landesgrenzen Kurzwellenverbindung ohne Netzinfrastruktur Klasse A erforderlich, Betriebszeiten und Frequenzen vorher absprechen

In allen drei Fällen gilt dasselbe Muster: Die Funkamateure stellen eine Verbindung her. Was auf dieser Verbindung besprochen wird und wer die Entscheidung trifft, bleibt bei euch.

Die Technikfrage: das unterschätzte Konfliktthema

Auf dieses Thema ist niemand vorbereitet, und es kostet in der Praxis mehr Zeit als jede rechtliche Frage. Im Amateurfunk gibt es zu den Betriebsarten teilweise regelrechte Lager. Die einen schwören auf klassisches 2-m-Analogfunk, die anderen auf DMR, wieder andere auf D-STAR, C4FM oder gar TETRA, und nicht selten wird die eigene Technik als die einzig richtige verteidigt und alles andere abgelehnt.

Technisch hat das einen realen Kern: Die digitalen Sprachbetriebsarten sind untereinander nicht kompatibel. Ein D-STAR-Gerät und ein DMR-Gerät kommen nicht miteinander ins Gespräch, auch nicht auf derselben Frequenz (DARC: Digitale Sprachübertragung im Amateurfunk). Die Wahl der Betriebsart ist deshalb keine Geschmacksfrage, sondern entscheidet darüber, wer am Ende überhaupt miteinander funken kann.

Für euch als Bedarfsträger heißt das: Lasst die Grundsatzdebatte nicht ungeklärt laufen und übernehmt sie auch nicht. Stellt stattdessen eure Anforderung in den Raum. Ihr braucht keine bestimmte Technologie, ihr braucht eine Verbindung, die im Ernstfall funktioniert. Danach ist die Betriebsart auszuwählen, nicht umgekehrt.

Vier Kriterien, die die Entscheidung tragen

Die Frage ist nicht, welche Betriebsart die technisch elegantere ist. Sie lautet, welche diese vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt:

  1. Weit verbreitet. Wie viele Funkamateure vor Ort haben die Technik tatsächlich im Einsatz? Eine Betriebsart, die nur drei Leute im Kreis nutzen, ist im Ernstfall wertlos, so gut sie technisch auch sein mag.
  2. Gut und günstig verfügbar. Was kostet ein Gerät, und bekommt man kurzfristig Nachschub? Wenn die Lage länger dauert und weitere Stellen besetzt werden müssen, muss man Geräte nachkaufen können, ohne ein Vermögen auszugeben.
  3. Gut erlernbar. Wie lange braucht jemand, der das Gerät zum ersten Mal in der Hand hält, bis er damit umgehen kann? Das betrifft auch eure eigenen Kräfte, die im Stab neben dem Funkamateur sitzen.
  4. Passt zum örtlichen Bedarf. Bildet die Technik ab, was ihr tatsächlich braucht? Wenn ihr Verbindungen zwischen festen Punkten im Kreisgebiet braucht, ist eine weltweite Vernetzung nett, aber nicht die Anforderung.

Eine belastbare Empfehlung aus der Praxis

Wer eine Entscheidung treffen muss und nicht jahrelang diskutieren will, fährt mit dieser Kombination erfahrungsgemäß am besten:

DMR als Arbeitsebene, 2-m-Analogfunk als Rückfallebene.

Die Begründung ist unspektakulär und genau deshalb tragfähig. DMR ist unter Funkamateuren weit verbreitet und über das BrandMeister-Netz gut vernetzt, die Geräte sind vergleichsweise preiswert, und die Struktur mit Sprechgruppen (Talkgroups) kommt eurer Rufgruppenlogik im Digitalfunk BOS strukturell nahe. Das ist kein Zufall: DMR ist ein ETSI-Standard aus dem kommerziellen Betriebsfunk und wurde nicht ursprünglich für den Amateurfunk entworfen. Wer TMO und Rufgruppen gewohnt ist, findet sich daher schnell zurecht.

2-m-Analogfunk als zweite Ebene ist die Versicherung. Es funktioniert ohne Netz, ohne Server, ohne Registrierung und ohne Codeplug. Jedes Handfunkgerät kann es, jeder Funkamateur beherrscht es, und wenn die digitale Infrastruktur ausfällt, steht diese Ebene noch. Genau dafür ist eine Rückfallebene da.

DMR (Arbeitsebene)2 m analog (Rückfallebene)
Verbreitunghoch, gut vernetztpraktisch bei jedem vorhanden
Anschaffunggünstige Geräte verfügbargünstig, oft ohnehin da
StrukturSprechgruppen, ähnlich euren RufgruppenFrequenz, direkt oder über Relais
AbhängigkeitRelais und Netzanbindung, Codeplug nötigkeine, funktioniert auch rein direkt
EinarbeitungCodeplug und Sprechgruppen erklärungsbedürftigeinschalten, Frequenz einstellen, sprechen

Entscheidend ist weniger, ob es am Ende genau diese Kombination wird. Entscheidend ist, dass die Entscheidung bewusst nach euren Anforderungen fällt, schriftlich festgehalten wird und beide Ebenen regelmäßig geübt werden. Eine Rückfallebene, die nie benutzt wurde, ist im Ernstfall keine.

So baut ihr den Kontakt auf

Wenn ihr als Feuerwehr, THW, Hilfsorganisation oder Katastrophenschutzbehörde anfangen wollt, ist der Weg überschaubar. Sechs Schritte, in dieser Reihenfolge:

  1. Bedarf benennen. Nicht „wir hätten gern Notfunk“, sondern: Welche Verbindung fehlt uns, wenn was ausfällt? Zwischen welchen zwei Punkten? Ohne diese Antwort wird jedes Gespräch unverbindlich.
  2. Ortsverband ansprechen. Über den DARC-Ortsverband vor Ort und den Notfunkreferenten des Distrikts. Viele Distrikte haben eigene Notfunkreferate mit Ansprechpartnern.
  3. Rechtsrahmen gemeinsam klären. Beide Seiten müssen § 5 AFuG kennen und dieselbe Vorstellung davon haben, was im Normalbetrieb, in der Übung und im Katastrophenfall zulässig ist.
  4. Betriebsart festlegen. Eine Arbeitsebene und eine Rückfallebene benennen, nach den vier Kriterien oben und nicht nach Vorliebe. Schriftlich festhalten, wer welche Geräte hält und wer sie programmiert.
  5. Schriftlich vereinbaren. Wer wird wie erreicht, wer entscheidet über die Anforderung, welche Technik steht wo, wer trägt Kosten, wie ist der Versicherungsschutz geregelt. Prüft, ob es in eurem Land bereits eine Rahmenvereinbarung gibt, an die ihr anknüpfen könnt.
  6. Gemeinsam üben. Eine Vereinbarung, die nie erprobt wurde, funktioniert im Ernstfall nicht. Wie eine solche Übung aussehen kann, steht unter Funkübungen im BOS-Stil.

Die vier häufigsten Missverständnisse

1. „Die Funkamateure können wir dann alarmieren.“

Nein. Es gibt keine Alarmierung, keine Dienstpflicht und keine zugesagte Verfügbarkeit. Was es geben kann, ist eine vereinbarte Erreichbarkeit mit benannten Ansprechpartnern. Der Unterschied ist erheblich und gehört ins Konzept.

2. „Die geben unsere Einsatzmeldungen durch.“

Im Katastrophenfall zulässig, im Normalbetrieb und in der Übung nicht. Genau das regelt § 5 Absatz 5 AFuG. Wer das übersieht, plant Übungen, die so nicht stattfinden dürfen.

3. „Amateurfunk ist doch abhörsicher.“

Das Gegenteil ist der Fall. Im Amateurfunk ist jede Verschleierung des Inhalts unzulässig, der Betrieb ist offen und von jedem mithörbar. Personenbezogene Daten, Patientendaten oder einsatztaktische Details haben dort nichts verloren, auch nicht im Katastrophenfall. Das ist ein zentraler Unterschied zum durchgehend verschlüsselten Digitalfunk BOS.

4. „Wir nehmen einfach ein paar Amateurfunkgeräte in den ELW.“

Senden darf damit nur, wer ein Amateurfunkzeugnis und ein zugeteiltes Rufzeichen hat, und auch dann nur im Rahmen des Amateurfunkdienstes. Ein Gerät im Fahrzeug ersetzt keine Berechtigung. Umgekehrt gilt dasselbe: Am BOS-Funk teilnehmen darf nur, wer einer berechtigten Organisation angehört; Hilfsorganisationen benötigen dafür ein Anerkennungsverfahren (Funkrichtlinie Digitalfunk BOS, Anerkennungsrichtlinie).

Was beide Seiten voneinander lernen können

Der wertvollste Teil der Zusammenarbeit ist selten die Technik. Er liegt darin, dass beide Seiten etwas können, was der anderen fehlt.

Die BOS lernt vom AmateurfunkDer Amateurfunk lernt von der BOS
Betrieb ohne Infrastruktur, mit eigener StromversorgungFester Meldeaufbau, der ohne Rückfragen mitgeschrieben werden kann
Antennen, Ausbreitung, Improvisation unter schlechten BedingungenDisziplinierte Verkehrsabwicklung unter Last und Zeitdruck
Umgang mit gestörten und schwachen VerbindungenKlare Rollen: wer führt, wer meldet, wer protokolliert
Technisches Verständnis der eigenen GeräteAuswertung und strukturierte Nachbesprechung nach der Übung

Genau daraus entsteht das Format, das für beide Seiten am meisten bringt: eine Übung, in der Funkamateure nach BOS-Systematik arbeiten und BOS-Kräfte erleben, wie Funk ohne Netz und ohne Leitstelle funktioniert. Der zugehörige Artikel ist Funkübungen im BOS-Stil für Funkamateure.

Quellen und weiterführende Belege

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Die Vereinbarung zum ersten Mal erproben

Plane eine gemeinsame Übung mit klaren Rollen, festen Meldungen und Zeitplan, damit aus der Absichtserklärung ein eingespielter Weg wird.

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